Unabhängige Beratung für die Schweiz

Welches Klimagerät passt zu deiner Wohnung?

In 60 Sekunden zur ehrlichen Antwort — abgestimmt auf Mietrecht, Bewilligungspflicht und deine Raumsituation. Auch wenn die Antwort lautet: gar keins.

  • Unabhängig — wir verkaufen keine Geräte
  • Transparent finanziert
  • Für Schweizer Recht & Wohnrealität gemacht
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Die Grundsatzfrage

Drei Wege zu einem kühlen Zuhause

Welcher Weg für dich offensteht, entscheidet nicht das Gerät — sondern deine Wohnsituation.

Sofort · ohne Montage

Monoblock

Einstecken, Abluftschlauch ans Fenster, fertig. Die legale Standardlösung für Mietwohnungen. Dafür lauter und weniger effizient — der Kompressor steht im Raum.

Der Mittelweg

Mobile Split

Innenteil im Raum, Aussenteil auf dem Balkon, verbunden ohne Bohrung. Deutlich leiser und effizienter als ein Monoblock — kläre aber vorher mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft, ob ein Aussengerät auf dem Balkon erlaubt ist.

Dauerhaft · oft bewilligungspflichtig

Feste Split-Anlage

Die leiseste und sparsamste Lösung — und technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe, die im Winter auch heizt. Braucht einen Fachbetrieb, die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft und in vielen Kantonen eine behördliche Bewilligung.

Erst rechnen, dann kaufen

Die zwei Zahlen, die zählen

Zu schwache Geräte laufen dauernd und kühlen nie. Zu starke kosten unnötig. Und die Stromkosten sind kleiner, als viele denken.

Kühlleistungs-Rechner

1.8 kW ≈ 6'100 BTU
Empfohlene Kühlleistung für deinen Raum

Methodik: 70 W/m² Grundlast (Richtwert 60–100 W/m²), Zuschläge von je 20 % für Dachlage und grosse Süd-/Westfenster, 15 % für Altbau, plus 100 W pro Person. Eine Faustformel für die Vorauswahl — sie ersetzt bei festen Anlagen nicht die Lastberechnung des Fachbetriebs.

Stromkosten-Rechner

CHF 78 pro Saison
≈ CHF 26 pro Sommermonat

Bewilligung & Recht

Was gilt in deinem Kanton?

Für fest installierte Split-Anlagen gelten je nach Kanton und Gemeinde unterschiedliche Regeln. Wähle deinen Kanton für eine erste Orientierung — verbindlich ist immer die Auskunft deiner Gemeinde.

Wichtig: Diese Angaben sind eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und werden oft auf Gemeindeebene festgelegt. Kläre deinen konkreten Fall vor dem Kauf mit der örtlichen Baubehörde ab — ein Fachbetrieb übernimmt das meist für dich.

Regionale Partner

Fachbetriebe in deiner Region

Für feste Split-Anlagen brauchst du einen Kältetechnik-Fachbetrieb. Gib deine PLZ ein und finde Betriebe in deiner Nähe — oder nutze den Machbarkeits-Check, dann vermitteln wir dich.

Feste Split-Anlage geplant?

Machbarkeits-Check durch einen Fachbetrieb

Kaufe eine feste Anlage nie blind: Aufstellort, Kondensatablauf, Lärmschutz und die kantonale Bewilligung müssen vorher geprüft sein. Beschreib uns deine Situation — ein regionaler Fachbetrieb meldet sich unverbindlich.

Anfrage übermittelt. Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail. Ein Fachbetrieb meldet sich in der Regel innert 2–3 Arbeitstagen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Darf ich in der Mietwohnung ein Klimagerät aufstellen?

Ein mobiles Monoblock-Gerät: in der Regel ja, ohne Zustimmung — solange kein Mauerdurchbruch nötig ist, gilt es nicht als bauliche Veränderung. Eine fest installierte Split-Anlage mit Aussengerät ist dagegen eine bauliche Veränderung: Dafür braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters (bei Stockwerkeigentum: der Eigentümergemeinschaft) — und je nach Kanton zusätzlich eine behördliche Bewilligung. Das sind zwei getrennte Hürden. Frag den Vermieter immer schriftlich an; eine erteilte Zustimmung solltest du als Dokument aufbewahren.

Habe ich als Mieter ein Recht auf Abkühlung?

Einen generellen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt es nicht. Aber: Das Bundesgericht geht von einer normalen Raumtemperatur von etwa 20–21 °C aus. Liegt sie dauerhaft rund 3–5 °C darüber, kann das als Mietmangel gelten — dann muss der Vermieter zumutbare Massnahmen wie Storen, Rollläden oder Hitzeschutzfolien prüfen, und unter Umständen ist eine Mietzinsreduktion möglich. Dokumentiere die Temperaturen über mehrere Tage und melde die Überhitzung schriftlich. Verbindlich beurteilt das nur eine Rechtsberatung — der Mieterinnen- und Mieterverband ist die richtige Anlaufstelle.

Brauche ich eine Bewilligung für eine feste Split-Anlage?

In vielen Kantonen ja — etwa in Zürich, im Aargau oder in Freiburg ist der Einbau fester Split-Anlagen bewilligungspflichtig, weil das Aussengerät die Fassade verändert. Häufig verlangt die Behörde zusätzlich einen Energienachweis. Die Regeln und Kosten unterscheiden sich aber je nach Kanton und Gemeinde deutlich, und die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate dauern — plane deshalb früh, idealerweise im Herbst für den nächsten Sommer. Was in deiner Gemeinde konkret gilt, klärst du bei der örtlichen Baubehörde; gute Fachbetriebe übernehmen das Gesuch für dich: Betriebe in deiner Region.

Wie laut sind die Geräte wirklich?

Monoblocks liegen bei 50–65 dB im Raum — wie ein Gespräch. Innengeräte fester Split-Anlagen schaffen im Sleep-Modus unter 25 dB, kaum wahrnehmbar. Fürs Schlafzimmer zählt immer der Sleep-Modus-Wert, nicht der Maximalpegel im Datenblatt.

Kann eine Klimaanlage im Winter heizen?

Moderne Split-Anlagen: ja. Sie sind technisch Luft-Luft-Wärmepumpen und heizen in der Übergangszeit sehr effizient, viele Modelle bis etwa −15 °C Aussentemperatur. Entscheidend ist der SCOP-Wert — ab 4.0 lohnt sich die Heizfunktion als Zusatzheizung.

Was kostet der Betrieb pro Sommer?

Weniger als sein Ruf: Ein effizientes Gerät für ein Zimmer liegt bei rund 30–90 CHF pro Saison. Rechne deinen Fall oben im Stromkosten-Rechner — mit deinem echten Tarif.


Mitdenken erwünscht

Etwas gefunden, das nicht stimmt?

Gesetze ändern sich, Regeln unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, und manchmal schleicht sich ein Fehler ein. Wenn du deinen Kanton besser kennst als wir, einen veralteten Hinweis entdeckst oder eine Idee für die Seite hast — sag es uns. Wir schauen uns jede Rückmeldung an.

Rechtliches

Impressum & Datenschutz

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KlimaFinder Schweiz
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E-Mail: [kontakt@klimafinder.ch]

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zu Bewilligungen und Mietrecht sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr — verbindlich sind Kanton, Gemeinde und dein Mietvertrag.

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